Update: Transparenz & No-Follow-Link
[bloggen]
2014.04.01
Ihr erinnert euch noch an meinen >>Post vom 28.03.2014?
Gestern bekam ich eine Mail eines Partnerunternehmens, das darauf hinwies, keine Do-Follow-Links bei sponsored posts zu verwenden. Außerdem solle die korrekte Kennzeichnung als Werbebeitrag nicht nur erfolgen sondern nun auch generell geprüft werden.
Witzig an der ganzen Sachen ist, das sie ihre Mail mit dem Hinweis, uns Blogger damit vor Abstrafung durch Google zu schützen.
Der Blogger als solches wäre in einem solchen Fall der falschen Kennzeichnung (redaktioneller Beitrag anstelle Werbung) schuldig und würde nach §4 Abs. 3 des UWG gesetzlich belangt werden können. Google hat eigene Richtlinien, die ggf. durch Pagerankingverlust bzw. Indexierung bestraft würde.
Viel schlimmer erginge es dem beauftragenden Unternehmen.
Auszug:
"Während Google immer schlauer wird und zwischenzeitlich sehr gut zwischen “echten” und gekauften Links unterscheiden kann, werden Blogger immer fahrlässiger und nehmen leichtfertig Abstrafungen von Google in Kauf. Bezahlte Links, welche das Attribut “follow” besitzen, entsprechen nämlich nicht den Google Webmaster Richtlinien und können Abstrafungen mit sich bringen. Darüber hinaus machen sich Blogger auch hinsichtliche Schleichwerbung strafbar, wenn sie Werbung, für die sie bezahlt wurden, nicht transparent kennzeichnen.
Laut den Google-Webmaster-Richtlinen sollen “Sponsored Posts” als solche gekennzeichnet werden und deren Links als “nofollow” deklariert werden. Doch was sind eigentlich “nofollow”-Links und was bewirken sie?
Links sind Verweise von einer Seite auf eine andere Seite. Diese sind eine Art Empfehlung – Seite X empfiehlt Seite Y. Während ein standardmäßiger Link-Verweis das Attribut „dofollow“ besitzt, welches der Suchmaschine zu verstehen gibt eine Seite zu besuchen, beschreibt das Link-Attribut „nofollow“ der Google-Suchmaschine, dass es sich hierbei um einen Link (bspw. Sponsored Post) handelt, der für Google und dessen Ranking vorerst nicht relevant sein soll.
Follow und NoFollow
Während ein standardmäßiger Link das Attribut „Dofollow“ besitzt, welches der Suchmaschine beschreibt eine Link-Seite zu besuchen, gibt das Link-Attribut „nofollow“ Google zu verstehen, dass es sich hierbei um einen Link (Bspw. Werbung) handelt, der für Google nicht relevant sein soll. Mit Hilfe der Angabe von “nofollow” können Webmaster den Suchmaschinen die Anweisung geben, einzelne Links einer Seite nicht zu folgen. Dies geschieht durch hinzufügen des Attributs rel=“nofollow“ zum Verweis:
<a href=”http://www.beispiel.com” rel=”nofollow”>Text zum Link</a>
Durch das rel=”nofollow” im HTML-Code wird der Suchmaschine vermittelt, dass dieser Link nicht für den Ranking-Faktor beachtet werden soll. Für die Besucher einer Seite ist es allerdings gänzlich egal, welches Attribut der Link hat, denn wenn sie auf den Link klicken, werden sie weitergeleitet – egal ob dofollow oder nofollow.
Werbung als solche kennzeichnen
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 4 Nr. 3 ist definiert das Schleichwerbung unzulässig ist, da jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass sie vom Betrachter als solche erkannt werden muss. Das bedeutet: Ähnliche wie in Zeitungen oder im TV muss Werbung in Blogbeiträgen beispielsweise als “Werbung”, “Sponsored Post” oder “Advertorial” gekennzeichnet werden.
Google-konforme Anwendung (Update)
Dementsprechend gibt es also vier Arten von Sponsored Posts – allerdings entsprechen nicht allen den Google Webmaster Richtlinien:
Der Beitrag ist als „Sponsored Post“ gekennzeichnet. Der Link ist mit dem Attribut rel=”nofollow” ausgezeichnet = Google-konform.
Der Beitrag ist als “Sponsored Post” gekennzeichnet. Der Link ist NICHT mit dem Attribut rel=”nofollow” ausgezeichnet = Verstoß gegen die Google Webmaster Richtlinien.
Der Beitrag ist NICHT als “Sponsored Post” gekennzeichnet. Der Link ist NICHT mit dem Attribut rel=”nofollow” ausgezeichnet = Verstoß gegen die Google Webmaster Richtlinien & rechtlich problematisch.
Der Beitrag ist NICHT als “Sponsored Post” gekennzeichnet. Der Link ist mit dem Attribut rel=”nofollow” ausgezeichnet = Für Google akzeptabel, rechtlich problematisch.
Zusammenfassend kann man sagen, das nofollow-Links von Suchmaschinen im Gegensatz zur normalen Links nicht als Empfehlung gewertet werden und somit keine unmittelbare Auswirkungen auf das Ranking in einer Suchmaschine haben. Darüber hinaus macht es für die Besucher keinen Unterschied, ob dofollow oder nofollow-Link, da diese Angabe für die Leser nicht ersichtlich ist und somit keinerlei Auswirkung auf das Klick-Verhalten hat."
Na da war der Blogger doch mal wieder schneller als die Unternehmen. :) Und mich freut´s, das mein Beitrag dem eines Unternehmens so ähnlich wie ein Zwilling ist.
Alles Liebe ♥
Labels: bloggen, Transparenz
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